Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Votum n.
Votum n. in der Kirchensprache ‘Gelübde’ der Keuschheit, der Armut, des Gehorsams (1. Hälfte 16. Jh.), in der Rechtssprache ‘Entscheidung, Meinungsäußerung, Gutachten, Stimme (bei einer Abstimmung oder Wahl)’ (Ende 16. Jh.), Übernahme von lat. vōtum ‘feierliches (religiöses) Versprechen, Gelübde, Gelöbnis bei Ehebündnissen, Wunsch, Verlangen’; zu lat. vovēre (vōtum) ‘geloben, feierlich versprechen, erflehen, wünschen’. Davon abgeleitet in der Sprache der Klöster nlat. votare ‘seine Stimme abgeben’, woraus die Entlehnung votieren Vb. ‘sich entscheiden, abstimmen’ (16. Jh.), entsprechend frz. vo…