vorsätzlich,
adj. ,
mit vorsatz, aus eigenem entschlusz, mit vorbedacht, vgl. fürsätzlich
th. 4, 1, 1,
sp. 793; vorsätzlich Kramer
teutsch-ital. dict. 2 (1702) 787
c; absichtlich, vorsätzlich Kinderling
reinigk. d. dt. spr. (1795) 351. 11)
das wort ist von vorsatz
abgeleitet (
ein fürsatzlich
findet sich z. b. bei Schaidenraiszer
Odyssea [1537] 75
a),
die schreibung vorsetzlich,
bei der durch e
der umlaut bezeichnet wird, ist bis zum 19.
jh. auszerordentlich häufig, wobei man das adj. zu sich vorsetzen
stellen mochte; vürsetzlik Schiller-Lübben 5, 443
b;
mnld. vorsettelike,
adv. Verwijs-Verdam 9, 1071; vorsetzlich, mit fleisz,
à posta Hulsius (1618) 271
a; vorsetzlicher betrug Stieler 2327; für-
et vorsetzlich,
unmittelbar vorher aber für-, vorsätzlich Steinbach 2, 358; Gottsched
schreibt vorsetzlich
sprachk. (1748) 328;
ebenso Adelung
und Campe: weder vorsetzlich noch sonst unzimlicher weis Barth
weiberspiegel (1565) k 6
b; (
wenn ich) vorsetzlich solche wege führe Grimmelshausen
Simpl. 4, 663
Keller; sie entehren sich vorsetzlich Lessing 2, 53
M.; krankheit, die man vorsetzlich ernährt Wieland (1794) 7, 73; (
meine) vorsetzlichen einwirkungen Göthe IV 40, 189
W.; dir ... vorsezlich zum ärger Schiller 1, 200
G.; vorsetzlich einschlafen Tieck (1828) 6, 8. 22)
die bedeutung des adj. und des adv. ist enger als die von vorsatz,
es bezeichnet überlegten entschlusz, absicht, z. b. im gegensatz zum zufall, wird aber nicht in dem sinne einer selbstgegebenen moralischen regel gebraucht (
s. vorsatz 1,
sp. 1440).
in attributiver verwendung gewöhnlich mit worten verbunden, die eine handlung, ein verhalten, einen zustand bezeichnen: eine vorsätzliche boszheit Kramer
teutschital. dict. 2 (1702) 787
c; ein vorsätzlicher fehler Steinbach 2, 358; mutwilligen vorsatz und vorsetzlichen mutwil Fischart
geschichtklitt. 185
ndr.; gott habe es in seinem vorsätzlichen rathe also beschlossen J. Böhme (1832) 2, 135; in einer vorsätzlichen schlummerung Rompler v. Löwenhalt
erstes gebüsch s. reimgetichte (1647)
vorr.; ein vorsetzlicher fleis Chemnitz
schwed. krieg 2 (1653) 186; es war kein vorsetzlicher, sondern unversehener rausch Paullini
baurenphysic (1705) 20; bey erblickung vorsetzlicher greuel, die mit lust begangen werden Lessing 10, 98
M.; voller unrichtigkeiten und vorsätzlicher lügen Lichtenberg
br. (1901) 1, 236; wie sich die lateinische sprache durch zufälliges, dann vorsätzliches pfaffenverderbnisz in die romanische verlor Göthe IV 31, 158
W.; vorsezliche trägheit Schiller 4, 138
G.; zwischen vorsäzlichen und unvorsäzlichen sünden Schleiermacher (1834) I 3, 414; vorsätzliche oder wiederholte übertretung der standespflichten Wilhelm I.
milit. schr. (1897) 1, 443; ausz schwerer vorsetzlicher sünd Kirchhof
wendunm. 1, 374
Ö.; erschwers ihm nicht durch ein rückhaltend weigern, durch ein vorsetzlich miszverstehen Göthe 10, 9
W. oft mit mord
verbunden, obgleich mit mord
die vorstellung des vorsatzes schon gegeben ist: nur der vorsetzliche mord würde mit dem leben bestraft grafen zu Stolberg (1820) 3, 174; auf vorsätzlichen, vorbedachten mord D. Fr. Strausz (1876) 6, 194. —
logischer: ein vorsetzlicher todschlag Kramer
teutsch-ital. dict. 2 (1702) 787
c. —
bezogen auf das durch den vorsatz bewirkte: offt würden gute anstalten durch vorsetzliche hindernüssen der miszgönner ... zernichtet Lohenstein
Armin. (1689) 2, 1393
b; vorsezliche falsche nachrichten Archenholz
England u. Italien (1785) 1, 2, 397. — vorsätzlicher weise,
wie das adv. vorsätzlich: nicht vorsetzlicher weise, sondern ungerne Prätorius
winterflucht d. sommervögel (1678) 66; von ungefähr, oder auch vorsätzlicher weise maler Müller (1811) 3, 233; vorsäzlicher oder unbesonnener weise W. v. Humboldt (1903) 1, 183;
zusammengeschrieben: dasz du mich nicht vorsätzlicherweise verlassen hast Tieck (1828) 4, 336. —
prädikativ: es sei vorsätzlich oder zufällig, die baronesse ist hier Göthe 23, 154
W. —
substantiviert: das vorsätzliche der that A. v. Humboldt
kosmos (1845) 2, 278. 33)
seltener als attribut einer person: vorsetzliche todschläger Gottsched
beob. (1758) 190; (
Julian) ein seltsamer und vielleicht vorsetzlicher schwärmer im heydenthum
allg. dt. bibl. 1, 2, 43; vorsätzliche betrüger Jung-Stilling (1835) 6, 315; die vorsätzlichen revolutionsstifter Gentz 5, 94
Schlesier; sie war weder eine gewohnheitsmäszige pädagogin, noch eine vorsätzliche thatverrichterin G. Keller (1889) 3, 274. 44)
als adv.: (
dasz ich) wissentlich niemand unrecht thue, noch vorsetzlich sünde begehen möge Schweinichen
denkw. 210
Ö.; (
hast du) die durchdringende wirkung dieses so gar kleinen pfeiles ... vorsezlich vergessen? Schottel
friedens sieg 26
ndr.; habe ich vorsätzlich das ewige feuer ausgelescht Lohenstein
Armin. (1689) 1, 72
a; oder haben die herren buchhändler sie (
die ausgabe) vorsätzlich unterdrückt? Lessing 8, 49
M.; dasz ich recht vorsätzlich faullenzen müszte Göthe IV 27, 345
W.; die vorsätzlich (
wilfully) ihre eigne seligkeit sucht
Shakespeare Hamlet 5, 1; er weicht dem menschengewühle vorsätzlich aus Holtei
erz. schr. (1861) 20, 93; sie sahen wohl, dasz er vorsätzlich davongegangen G. Keller (1889) 4, 18; ja, wissen wir, ob uns der könig nicht vorsätzlich seinen aufenthalt verbirgt? Schiller 15, 1, 18
G. vor einem adj. oder part.: vorsätzlich unleserlich Lichtenberg
erkl. d. Hogarthischen kupferstiche (1794) 2, 72; diese vorsetzlich ungläubigen Jung-Stilling 3, 358
Grollm.; treffende, aber nie vorsätzlich verwundende satire G. Keller (1889) 6, 147; soll die gluth denn ewig, vorsätzlich angefacht, mit höllenschwefel genährt, mir auf der seele marternd brennen? Göthe 10, 50
W. 55)
gern wird das adv. mit verstärkenden oder gegensätzlichen bestimmungen verbunden: vorsäzlich und mutwilliglich Fischart 3, 254
Hauffen; vorsetzlich wissendlich irrende Arnold
unpart. kirchen- u. ketzerhist. (1699) 5
a; vorsätzlich oder unversehens Männling
eroticus curiosus (1717) 151; willkührlich und vorsetzlich Crusius
kurzer begriff d. moraltheologie (1772) 525; vorsätzlich oder zufällig Göthe 24, 240
W.; vorsätzlich und mit bewusztsein II 2, 69
W.; vorsäzlich oder unwillkürlich Voss
antisymb. 1 (1824) 256; vorsätzlich oder aus grober fahrlässigkeit
handelsgesetzbuch § 133.