Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vormunden verb.
vormunden , verb. , vormund sein, als solcher sich betätigen Campe ( als veraltet ) ; vgl. fürmunden th. 4, 1, 1, sp. 773; mhd. mnd. vormunden Lexer 3, 476 ; Schiller-Lübben 5, 409 a ; Scherz-Oberlin 2, 1893 . das wort, auch umgelautet ( s. vormund unter 1) wird in älterer sprache intrans. und trans. in allgemeiner bedeutung des schutzgewährens, der rechtsvertretung und in der engeren der vormundschaft gebraucht: to der klage sal se dat gerichte vormunden ( ihr einen rechtsvertreter stellen ) Sachsensp. 1, 44; daz ein aldir armer erbar man danne formundit eime lande Joh. Rothe ritterspiegel 30…