Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorhalt m.
vorhalt , m. , vgl. DWB fürhalt th. 4, 1, 1, sp. 740; Campe. 1 1) das vorhalten, vorstellen, immer übertragen, in verschiedener anwendung; erklärung, die jemandem gemacht wird, damit er sich dazu äuszere, besonders damit er sich verteidige; nach dem deutschen in gleichem sinne dän. forehold: hofmechanicus Körner, publicirung eines gnädigsten rescripts und v. wegen seines bisherigen betragens Göthe III 9, 283 W.; citirt man den herausgeber zu einem v. und er bleibt aus, wie soll man alsdann verfahren? IV 27, 16; vorläufig beschlossen sie, eine deutsche übersetzung ( des protokolls ) anzufertige…