Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vollmächtiger m.
vollmächtiger , m. , als veraltet bei Campe, einer der vollmacht ertheilt. merkwürdiger weise aber im sinne von bevollmächtigter: wiewol auch solche vollmächtiger, die nur aus willkühr einem ihres gleichen ihren treu und glauben verpflichteten, auch das geringste versehen vertreten müsten Lohenstein Arminius 2, 597 b ; das erklärt sich aus der vermengung mit der starken form des adj.: so wollt ich anstatt ifg. als ein vollmächtiger meine exception darauf zu thun wissen Schweinichen denkm. 107 Ö. —