Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vierherr m.
vierherr , m. , zunächst im plural, behörde aus vier mitgliedern bestehend ( vgl. viermann, -leute), besonders aufsichtsbehörde in städten; 4 stadtmeister und 4 vierherrn quelle ( Weim. archiv ) bei Diefenbach-Wülcker 576 ; quatuorviri Erfordiae, alias vierherren Stieler 2382 ; vierherr, quatuorvir Steinbach 1, 741 ; zu Erfurt ward der vierherr Heinrich Kellner 1510 hingerichtet Ranke sämtl. werke 1, 140 . mit beziehung auf die quaternionentheorie ( s. oben vier 8 c sp. 259): überhaupt ist es unbegreifflich, was wol den kayser bewogen haben solte, dergleichen vier-herren, vier-männer und vier-…