Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
verzinslich adj.
verzinslich , adj. , was vom schuldner verzinst werden musz und daher dem gläubiger zinsen einbringt; belegt seit der zweiten hälfte des 18. jhs., älteres zinsbar ersetzend; vgl. verzinslich heiszt besser zinsbar Heynatz antibarb. (1797) 2, 587 ; Campe 5 (1811) 408 a : will er seine zinsen oder den gewinn nicht einnehmen, so bleibt es ihm von dem tage des verfalls an als kapital verzinslich stehen Nicolai reise durch Deutschland u. d. Schweiz (1783) 10, 54 beylage; ein kapital von einigen tausend gulden verzinslich aufzunehmen Wieland auswahl denkw. briefe (1815) 1, 42 ; vor dem kriege hat man…