verwahrlich ,
als adj. selten: wegen seiner (
des lindenbaumes) starcken und verwahrlichen wurtzel Göchhausen
notabilia venatoris 195; v.,
was verwahrt werden kann Voigtel 3, 544
b.
häufig ist das adv. vom 16.
bis zur mitte des 18.
jahrh. belegt, später selten; auch verwehrlich (16.
jahrh.) Bauer-Collitz 139; Kirchhof
wendunmuth 1, 39
lit. v. und verwahrlichen
zimm. chron. 4, 203
lit. v.; Schweinichen 107; Fischer
schwäb. wb. 2, 1403. (1588).
belegt sind die wendungen v. annehmen, aufbehalten, -halten, -heben, behalten, beilegen, -setzen, beschlieszen, einschlagen, -thun, enthalten, halten, hinhalten, -legen, -stellen, niederlegen, stehen, unterhalten. 11)
zum zweck der verwahrung, in verwahrung: unter der mahlzeit setzet er das glasz in die schreynerey, allweil bisz er geszen, daselbst v. zu stehen Kirchhof
wendunmuth 2, 198; das landessachen in loco publico und der herren fürsten und stände archiven v. enthalten werden
acta publ. 1, 17
Palm; in einer der fürnembsten kirchen zu Metz ward ein verzeichnis v. aufbehalten Zinkgref
apophthegmata 9; (
wir) sehen deinen sarg als ein behältnisz an, in welchem unser schatz und kostbarstes geräthe, ja! selber unser hertz verwahrlich eingethan Henrici
ernst-, scherzh. u. sat. ged. 1, 203; es ward ... die lade auf dem rahthause v. beygesetzt Bucholtz
Herkuliskus 630; sein testament ist auch beym rathe zu Görlitz v. niedergeleget worden
d. neueste a. d. anmuth. gelehrs. 9, 623; eine schaffnerin, haushälterin, die alles in ihrem beschlusse hat oder v. aufhebet Gottsched
beobachtungen 67; v. beylegen (
in einem vorratshaus) Adelung
älteste gesch. d. Deutschen 309; er (
der eiserne nagel, den ein eingeborener besazs) ist jetzt im brittischen museum v. niedergelegt J. G. Forster
s. schr. 1, 373. 22)
zuweilen mit der bedeutung sorgfältig, sorgsam: das si dis reformirte urbar fleiszig und wol v. aufheben und behalten (1572)
öster. weisth. 10, 187; (
ein pfand) verwahrlichen und ohne schaden halten Schweinichen 107
Ö.; diese compositiones (
pulver für feuerballen) werden alle mit leinöhl angefeuchtet, der ballon wohl gedrungen und v. fest eingeschlagen v. Fleming
teutsche soldat 70.
vereinzelt bedeutet v.
geradezu wohlbehütet, unversehrt: dasz er mit den seinigen frisch und gesund ... seye, ja das seinige noch also v. stehe Widmann
Faust 183
K. 33)
in gewahrsam, gefangenschaft: als im ... etliche gfangen ... verwehrlich zuo behalden befohlen worden Kirchhof
wendunmuth 1, 39
lit. v.; (
die gefangenen) verwarlichen, doch fürstlichen unterhalten lassen Wintzenberger
wahrh. gesch. (1583) 91
b; diejenigen, so etwan keine paszettel vorzuzeigen ... hetten, ... alsbald verwahrlich anzunehmen v. Chemnitz
schwed. krieg 1, 302; ich (
habe) nun diesen losen buben v. beschlieszen ... lassen A. U. v. Braunschweig
Octavia 2, 210. —