Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verpfählen verb.
verpfählen , verb. mit pfählen umgeben, durch pfähle befestigen. mhd. verphelen, mnd. vorpalen ( in der im hd. nicht nachgewiesenen bedeutung ' grenzpfähle setzen ', s. verpfählung) Schiller-Lübben 5, 417 b , nd. verpalen brem. wb. 3, 286. sinnliche bedeutung: mhd. do verboth lantgrave Frederich das man on nicht zu furen noch tragen sulde und wolde sie yn dem closter verphelen Rothe dür. chron. 650 ; do mag man daz gût verphelen für frevel und uszstendig. Grimm weisth. 4, 269 ; nhd. durch pfähle schützen, absperren, fistucis adigere Stieler 1430 . Adelung 4, 1440 ; das verpfählte lager. Heilma…