Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verläuten verb.
verläuten , verb. 1 1) mittelst geläute vertreiben: einige glauben, das gewitter verläuten zu können. Heinsius 4, 1, 1315 . 2 2) verläuten, geläute erklingen lassen. meist mit acc. der person, zu dessen chre oder zu dessen schaden man läuten läszt: er konnte, wenn er starb, so wenig auf den kirchhof kommen, als verläutet und begleitet werden. Möser patr. phant. 2, 91 . unter glockenton ächten: do mit die sach sich lang verzyech und man der gerechtikeyt entfliech, lont sie sich bitten, triben, manen, echten, verlüten und verbannen .. Brant narrensch. (71) 8 Zarncke; sie stecken sich in grosse s…