Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vergeleitung f.
vergeleitung , f. 1 1) schützende führung: würde aber der flüchtig bei ainem rath umb verglaitung nit ansuchen oder auf erlangte verglaitung sich mit den glaubigern nit vertragen, so sol er ... Nürnb. reform. 74 b ; und obwohl nicht ausgedruckt ist, dasz ein jeder stand seine prediger zu solcher handlung auf gebührliche vergleitung mitbringen mögen solle. kurfürst Johann in Melanchthon 2, 27 Bretschneider; so will itzt zu bedenken sein, wie man genugsam und versichert geleit suchen will, und im fall, dasz es entstünde, ob man ohne genugsame vergleitung und versicherung schicken oder auch die p…