Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
verbleib m.
verbleib , m. aufenthaltsort: da die aufforderung, sich um den verbleib der waaren zu erkundigen, nicht abgelehnt worden. entscheidungen des reichsoberhandelsger. 15, 178; kanzleiwort, in einigen mundarten volksthümlich, vgl. z. b. Hupel 246 . das wort ist häufiger im ältern nd., wo es neben obiger bedeutung noch die ' das was verbleibt, dauerndes abkommen ' annimmt. Schiller-Lübben 5, 317 .