Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verabschossen verb.
verabschossen , verb. den abschosz zahlen, kanzleiwort. abschosz ursprünglich gleich abgabe, steuer ( s. theil 1, 108), dann speciell abgabe für im auslande verzehrte, einheimische gelder, besonders erbschaftsgelder: das gesuch, dasz ihm wegen des von dem stadtrath zu Leipzig ihm daselbst von einem ererbten legato angeforderten abzugsgelds .. der erlasz dieses abschosses ausgewürcket werden mögte. Weimar. staats-arch. ( Weimar ) 1778. aus diesem substantiv abschossen, verabschossen, abzugsgeld zahlen: die güter verabschossen, quando magistratus certam portionem de bonis titulo hereditario pere…