Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
urkauf m.
urkauf , m. , vorheriger kauf des arbeitsmaterials (ur- C 4 c); ' capital zum vorankauf dessen, was zur betreibung einer wirthschaft oder eines gewerbes nothwendig ist; auch die materialien, die ein handwerker zur verarbeitung vorräthig hat; vorräthiges betriebscapital, das in die wirthschaft eingebrachte geld, fundus instructus ' Schmeller-Fr. 1, 1227 ; A. Mayer die d. lehnwörter im tschech. 44 ; 78: under inen ( d. handwerken ) es ( d. schreinerhandwerk ) das beste ist. es macht doch weder kott noch mist, darf kein groszen urkauf darzue. hat einer holz und leim genue, so macht er arbeit manc…