Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unverdingt part. adj.
unverdingt , part. adj. adv. zu verdingen ( th. 12, 234), nicht verdingt (verdingen b ). veraltetes wort der rechts- u. geschäftsspr.; vgl. unverdungen . mhd. unverdinget. Haltaus 1965 ; Scherz-Oberlin 1863 ; Fischer schwäb. wb. 6, 264 f. was ohne rechtsverbindliche abmachung stattfindet: ein unverdingter tag, private verhandlung, städtechron. ( Nürnberg 1387) 2, 161; zu teglichen und unverdingten mahlen Machholth formular (1566) 65 a . ohne ehevertrag weisth. 1, 15; unverdingte heirat Haltaus 1965 ; for versamnete oder unverdingte heyrat werden altem herkommen nach gehalten, so man und weib o…