Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unterständig adj. adv.
unterständig , adj. adv. , gs. zu oberständig; mnl. onderstandich subsidiarius, nl. onderstandig. a) vom baumwuchs, unterstand I 1, unterholz 1 entsprechend: sorgsame regelung des verhältnisses zwischen dem hauptbestand und dem treibenden, unter- oder beiständigen nebenbestande Bernhardt waldeigentum 3, 237 ; adv.: läszt sich die fichte herbei, hier und da u. den fusz reiner kiefernhorste zu decken, ... dann haben wir eine vernunftgemäsze mischung Salisch forstästhetik 168 2 . b) vom fehler oder von einer eigenthümlichkeit am thierischen körper: bei schlechter stellung des pferdes erscheinen d…