Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
untermauern v.;
untermauern , v.; mhd. undermûren; nl. ondermuren; schwed. undermura. vgl. übermauern . I I. mit 1 unter III A 1 ( sub ). I@1 1) trennbar. a) unter etwas mauern, eine mauer ziehen Campe. etwas einem gegenstande u. Sachs-Villatte. beides unüblich. b) im bilde: der name D. wird dem parnasse ein- und untergemauert Tieck novellenkranz (1831) 4, 61 . c) in bed. 2 war früher u. auch trennbar: item 9 fird., den zigiloven zu bessern und undirzumuwern Marienburger treszlerb. 375, 40 Joachim. I@2 2) untrennbar; unterhalb mit mauerwerk versehen, in der regel zur stützung Staub-Tobler 4, 383 : als man den…