ungeneigt,
part.-adj. adv. ,
i. a. gth. von geneigt (
s. d. th. 4, 1, 2, 3363
und th. 7, 575;
zs. f. d. wortf. 3, 227. neigung II 3).
mhd. ungeneiget;
mnd. ungenêget;
mnl. ongeneiget;
nl. ongeneigd, ongenegen;
schwed. obenä
gen. vgl. nicht geneigt, übelgeneigt.
heute immerhin am häufigsten in der litotes. die unsinnlichen bedd. im mhd. unbelegt. sinnlich: ohne dankend sich verneigt zu haben Scherffer
bei Drechsler 186;
von speeren Lexer 2, 1853;
immobilis (
übertragen)
mnl. wb. 5, 632.
beim wesentlich unsinnlichen gebrauch lassen sich die ausgangsvorstellungen noch schwerer sondern als bei geneigt.
halbsinnlich, geneigt 2 a (
th. 4, 1, 2, 3364)
entsprechend: wir die hörenden gegen unserm widerteil unwürtsch und ungeneigt und gegen uns wilt machend Riederer f ii
b; diese gedancken sind zum fall nicht ungeneigter, denn erforschen und grübeln Luther-Aurifaber
tischr. (1566) 322
a.
mit dat. der person (geneigt 2 b
α): waren ... Cralocho u. Stumpf 324
a; R. Wagner 7, 189;
vom glück Kortum
Jobs. 1, 99.
auch wie geneigt 2 b
δ von unterthanen Stumpf (wie bald der graaff besorget, er wurde bemelte burger ungeneigt haben)
chron. 550
a; 741
a;
k. Heinrichs hist. (1556) 77
a; Göthe 42, 1, 179, 25
W. wie geneigt 2 b
β m. dat. der sache: das si der biblischen gschrifft u. sein C. Hedion 4
bücher v. christl. leer (1532) 4
a; ich merke, das sie meinen wünschen nicht u. ist Cronegk
samml. v. schausp. 2, 43. geneigt 2 c
entsprechend: der gnädigste herr ist sehr u., solchen unangenehmen dingen sein hohes ohr zu leihen Göthe
gespr. 6, 227; mit ungeneigten ohren (hören) Dach
bei Fischer-Tümpel 3, 85; dem repräsentanten sämmtlicher ungeneigten leser Fr. H. Jacobi 1, 115; E. Th. A. Hoffmann 12, 5; Schopenhauer 1, 11. geneigt 2 d
entsprechend: ein sehr ungeneigtes urtheil Gottsched
d. neueste 7, 587;
auch wie geneigt 2 f: mit ungenaigten augen zuesahen (
miszbilligend) Brandis
ehrenkr. 199; mit u. winden C. Abel
Boileau 426; Wieland (1853) 3, 19; zeit und gelegenheit war dazu ungeneigt Henrici 1, 309;
veraltet. geneigt 3 a, b
entsprechend: die jugent .. gar ungeneigt ist zu studirn Luther 30, 2, 521
W.; es werden die l. herren stände ... solchem allem abzuhelffen .. nit u. sein
act. publ. 2, 221
P.; Treitschke
aufs. 1, 118;
oft mit zusätzen wie nicht so gar Chemnitz 2, 300; nicht ganz u. Wieland 3, 97; nicht unabgeneigt Alfr. Meiszner
schwarzgelb 4, 1, 4,
s.un IV C 1, 2. geneigt 3 c
entsprechend: weil ich one das nit so gar u. dazu gewesen H. Kellner
chron. (1574)
vorr.; zu einem gütlichen vergleich Chemnitz 1, 30; zum pabstthum J. W. Petersen
leben (1717) 32; zu einer, welche sich fein stille hin bezeiget, ist mancher liebender nicht gar zu ungeneiget Henrici 2, 142; ich werde sodann mich nicht u. finden lassen Petrasch 1, 622.
wie geneigt 3 e
mit dat. der person und der sache: hat ... der herzog ... sich nicht ungeneiget bezeiget Micrälius 4, 173; charmiren ist eine heimliche entdeckung der liebe, wenn ein frauenzimmer einer mannsperson ... zu verstehen giebet, dasz sie ihm nicht ungeneiget sey Amaranthes
frzl. 144; ich gestehe ihnen, dasz ich den träumen solcher art mich auch nicht u. fühle Herder 15, 278; er ... war dem vortrage nicht u. Göthe II 6, 247, 14
W. geneigt 4
entsprechend: ist .. zu guten künsten nicht u. Braun
beschr. u. contrafactur (1576) 2, 20
a; in so ferne ... als sie das gemüth ... dazu gefasset oder u. antrifft Zinzendorf
t. Socr. 46; zur faulheit u. Triller
betr. 2, 283; dem spiele u. Weigand
syn. 1, 17.
ansätze zu eigener, inhaltlich stärkerer bed. sind in älterer zeit vorhanden: ein ungeneigten gott erfindn (
beim totengericht) Ringwaldt
warh. 258; es liesz sich aber anfenglich der keiser nichts ungeneigts (
kein zeichen der ungeneigtheit) mercken Faber
Saxonia 78
b; Boccalini
probierstein 112;
Simpl. 445
Kögel; unverschämter nimmersatt! ausgedorrter lebenskränker! ungeneigter menschenmörder! Neumark
fortgepfl. lustw. 2, 44; Pansner 73
a; Schöpper
syn. e 1
b;
durus Reyher o r
a:
invisus, odiosus, infensus Stieler 1345; viel ungeneigten (
neider, feinde) haben, meine ungeneigte Kramer 1702, 2, 128
a; einen von einem u. machen Aler 2, 2084
a;
gehässig Zedler 49, 1438.
der älteren (
gegen ende des 18.
jhs. veralteten)
auffassung geht der heutige unterschied von u.
und abgeneigt
noch ab (Kramer
a. a. o.); Eberhard
syn. 1, 11;
dieses bezeichnet dann widerwillen, jenes gleichgültigkeit, '
in engerer bed. keine neigung, und in weiterer bed. abneigung habend, des andern glück gern zu sehen' Adelung.
die alte starke bed. erscheint etwa noch im wortspiel: an den geneigten leser und an den ungeneigten kunstrichter Hippel
lebensl. 2, 147;
oder man musz mit verstärkenden zusätzen nachhelfen: im höchsten grade u. R. Wagner
leb. 3, 80
volksausg. adv. Wieland (1853) 12, 302; Rückert 12, 177; 2, 485; nicht u. nehmen, dasz Menantes
n. br. 500; Scheibe
crit. mus. 194
a.; auffnehmen Reuter
Schelm. 22
neudr.; Weichmann
Nieders. 1, 90; Göthe IV 32, 220; 42, 180
W. —