unerlaublich,
unerläublich,
adj.,
nicht erlaublich.
mhd. unerlouplich, unerläublich
impermissibile Kramer (1700) 1, 204
b; unerlaublich Kramer-Moerbeek; Campe.
unüblich. vgl. schwed. oloflig. —
allgemein unerlaubt, part.-adj. adv., nicht erlaubt.
th. 3, 892.
mhd. unerlaubet. onerloupt (onerlobt) des schultheissen Staub-Tobler 3, 961.
unbeurlaubt herzog Ernst prosa 280.
in älterer zeit auf die rechtsordnung, in jüngerer auch aufs sittliche bezogen. der persönliche gebrauch für ohne erlaubnis veraltet: dann welcher also unerlaubt auff solichem poden .. gieng, rite oder fure
Nürnberger polizeiordn. 90
Baader; huot euch vor unerlaubtem auszbrechen Tauler
serm. (1508) 218
a; ain sig behielt er unerlaybt, darümb der vatter in entlaybt Schwarzenberg
Cicero 118; und gab jm eins gantz unerleubt auf sein todtes und geitzigs heupt Eyering
proverb. 2, 182; königen ist nichts unerlaubt A. U. v. Braunschweig
Octavia 1, 998; das erlaubte und unerlaubte Kant 5, 11, 7; eben dieselben menschen ... wollen die lehrfreiheit ihrer collegen auf das unerlaubteste begrenzen Göthe IV 29, 179, 21
Weim.; es ist unerlaubt (
scherzend), dasz ich noch keine revue gesehen habe IV 9, 116, 16
Weim.; keine ergötzlichkeit überhaupt hielte Hieronimus für unerlaubt Kortum
Jobsiade 1, 48.
in beiden fällen ist der unten belegte allgemein steigernde gebrauch zu vergleichen; also hier '
ein starkes stück'
; vgl. auch die flegelei! das find' ich unerlaubt! Göthe
Faust 6466; unerlaubter umgang Meiszner
Alcibiades 1, 334; in unerlaubtem bunde Schiller 4, 23; wünsche Ludwig 1, 353; anwandlung Keller 2, 207; nichts unerlaubtes Miller
Siegwart 2, 345; schwert und lanze sind ihm unerlaubt J. Grimm
rechtsalterthümer 1, 471; innerhalb der unerlaubten (
halb-) welt Gutzkow 7, 443; die nüancirung des unerlaubten Jhering
geist 1, 108; unerlaubte handlung
b. g. b. § 393. 71, 2; tiermalerei ist an der grenze des unerlaubten Fontane I 4, 257; auf unerlaubte weise Miller
predigten 2, 93; unerlaubter weise Schubart
briefe 2, 3; erlaubter oder unerlaubter weise Mommsen
röm. gesch. 2, 99.
oft, besonders in der umgangssprache scherzend, drückt unerlaubt
nur allgemein einen recht hohen grad der steigerung aus: es ist hier eine ganz unerlaubte hitze im zimmer Heyne
wb. 1, 802; dein beifall ist mir reiche belohnung für die unerlaubte sorgfalt, mit der ich dies stück gearbeitet habe Göthe IV 9, 147, 16
Weim.; die staatsstrümpfe sind .. nicht von ihrem geschlecht, weil sie unerlaubt weit heraufreichen Lichtenberg
erklärung der Hogarthischen kupferstiche 2, 237; es ist auch unerlaubt (
vgl. oben Kortum), gleich zwei kinder zu zeugen Tieck 1, 71; unerlaubt dumm Holtei
erz. schr. 3, 75; seine damals schon in's unerlaubte gehende korpulenz
vierzig jahre 1, 268. —