Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unabbittlich
unabbittlich , veraltetes adj. adv., mehr entwickelt als das simplex abbittlich, das ursprünglich wohl auch prohibitiv und in der rechtssprache heimisch war. unabbittlich indeprecabilis Haltaus 1923 ; Scherz-Oberlin 1819 ; Dentzler 321 b ; Kramer-Moerbeek 2, 359 a ; Campe 5, 177 b ; nl. onafbiddelijk nl. wb. 10, 903. vgl. unbittlich, unerbittlich. 1 1) prohibitiv: und fur also schwinde mit unbarmhertzigen urteilen und unabbitlichen sententz, das er mehr dan hundert armer bawren lies hencken Spangenberg jagteuffel O 1 b ; die unvermeidliche, unabbittliche nohtwendigkeit des leidens und sterbens…