Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Trischack
Trischack, n.?, Trischacken, n.
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[daß] zu keiner zeit ... einigerley hazard-spiele ... als da seynd sogenannte trischack, bassette ... erlaubet seyn sollen1772 Bewer,Rechtsfälle VI 224
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wornach sowohl in öffentlichen als privathäusern alle hazard-spielen mit karten, würfeln ... als da sind das sogenannte trischak, bassette ... unter einer geldbuß von 50 bis 100 rthlr. oder respective 3monatlicher gefängniß-straf [keinesfalls] erlaubt sein sollen1786 HeidelbUnivStat. 332 Faksimile
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hazardspiele sind unerlaubt, ... unter den hazardspielen wird besonders bassette, lansquenet, ... trischacken, würfeln ... verstanden1794 PreußALR. II 20 § 1299