Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Trischack
Trischack, n.?, Trischacken, n. ein (verbotenes) Glücksspiel mit Karten bdv.: Trischackspiel [daß] zu keiner zeit ... einigerley hazard-spiele ... als da seynd sogenannte trischack, bassette ... erlaubet seyn sollen 1772 Bewer,Rechtsfälle VI 224 wornach sowohl in öffentlichen als privathäusern alle hazard-spielen mit karten, würfeln ... als da sind das sogenannte trischak, bassette ... unter einer geldbuß von 50 bis 100 rthlr. oder respective 3monatlicher gefängniß-straf [keinesfalls] erlaubt sein sollen 1786 HeidelbUnivStat. 332 Faksimile hazardspiele sind unerlaubt, ... unter den hazardspiel…