Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Triftweg
Triftweg, m.
-
daß sie dadurch dem ambtmann sein trifft-weg zu vorschließen vormeinen1535 EgerChr. 376
-
tho dem R. benuith wyset man einen holtwech, einen driftwech und war mans oick tho bedarf; ... den wynberch benup wyset die buir einen holtwech, duͤngewech und geinen drifftwech16. Jh. Steinen,WestfGesch. IV 102 Faksimile
-
da ihnen ... ein seltsamer trifftweeg angewiesen worden1765 Cramer,Neb. 54 S. 59