Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Treulosigkeit
Treulosigkeit, f.
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so er an einem andern ort ergriffen vnd solchs sein erste trewlosigkeyt vnd feldtflucht were, als dann mag er erhalten werden1550 Gobler,Rsp. 223v Volltext (und Faksimile)
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iren vngehorsamb, manaidig-, treuloss- vnd glübbrichigkheit1599 SteirGBl. 4 (1883) 37 Faksimile
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auf erfolgten maynaydigen abfahl undt dem orden bewisener trewlosigkeitDOrdStat. (1606/1740) 133 Faksimile
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[aufrührerische Bauern haben] sich für die statt Lucern gelägert vnd auffrichtige vnd redliche in gehorsame vnd pflicht geblibne landleüth zu ihrem abfall vnd trewlosigkeit gezwungen1653 EidgAbsch. VI 1, 1 S. 170
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wuͤrde man den schadenleidenden theil keiner treulosigkeit beschuldigen koͤnnen, wenn er den tractat wieder aufkuͤndigte1777 Moser,VölkerR. 573 Faksimile
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nit allein die gemeine rechtßlerer, sonder noch die roͤm. keyserliche maiestat selbst der vormuͤnder trewlosigkeit also abschewlich vnd gantz hochstraͤffbarlich gehalten haben1576 Damhouder,Patrocinium 6 Volltext (und Faksimile)
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hat er bey führung der administration sich den verdacht der treulosigkeit zugezogen, oder die masse mit seinem vermögen dergestalt vermischt, daß der wahre betrag des nachlasses nicht mehr zuverläßig ausgemittelt werden kann, so haftet er den gläubigern und legatarien als selbstschuldner1794 PreußALR. I 9 § 458
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[vorzugsrechte haben] forderungen aus amts-mißbräuchen oder aus treulosigkeiten öffentlicher beamten, auf kapital und zinsen der von ihnen gestellten dienst-sicherheitBadLR. 1809 Satz 2102 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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ein newe vffrůr bey den Sweden, so wenig glaubens gehalten, ... wie er [künig] aber ir trewloßigkeit hat straffen wollen, ist er zu schwach gewest1545 Krantz,Chr. II 301r
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die kirchbrüchische gottsdienste entweders verrichten oder beuelhen zůuerrichten, deren erwißne trewlosigkait [solte] auch nach jhrem tod auff dise weyse gestrafft ... werden, das jhre donationen vnd testament zerrissen solten werden1566 Pegius,CodJust. 89r Volltext (und Faksimile)
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daß, wann einer, so sich ... ehelich versprochen, sich in ein ander land begiebt, und die tochter oder wittwe sich vor dem ehegricht deßwegen beklagt und um ledigung von solchem versprechen wegen des gegentheils treuloßigkeit anhaltet, genaue nachfrag gehalten werde1727 Leu,EidgR. I 318 Faksimile