Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
tretbrett n.
tretbrett , n. , auch tretebrett. 1 1) ein fischereigerät: dergleichen sol auch das dretpret verboten sein und nit gepraucht werden alwegen von ostern untz das wir oder unser nachkomen die jungen fisch zu vahen vergonnen (1513) Würzb. fischereiordnung in: 6. bericht d. unterfränk. kreisfisch.-ver. Würzburg, beiband 46. kaum zu treten gehörig, s. 1 trette u. trettscherre. 2 2) im gartenbau ein brett, das an den füszen befestigt wird und womit der boden gleichmäszig festgetreten und geebnet wird, s. Brockhaus' convers.-lex. 14 15, 555: wenn sie ( erdkrebse u. s. w. ) im erdreiche wühlen, welches…