Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Treibrecht
Treibrecht, Triebrecht, n.
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[Waldverleihung im fronwald B.] unvergriffenlich des trieb- u .trattrechts der Stadt M.1479 MittBadHistK. 9 (1888) 37
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triebrechtum 1500? JbMittelfrk. 56 (1909) 121
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treibrecht [tryb ist ein gerechtigkait vihe zůtreyben]1536 Fuchsperger,Inst. Reg. b ijv Volltext (und Faksimile)
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wohin E. mit das weid-, atzungs- oder äckerigts-, trieb- und holzungsrecht forstmäßig zu gaudiren hat1770 BadW. 108 Faksimile
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die gewoͤhnliche eigenschaft des trieb- oder triftrechts ist, daß das unbespannte und freie vieh, auch mehrere stuͤcke untereinander, uͤber den triftdistrict getrieben werden koͤnnen1789 Thomas,FuldPrR. II 221 Faksimile
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ist der uͤbertretter [der Viehtriebsordnung] nebst dem gemeldten geldbetrag, auch mit einer 3taͤgigen strafarbeit, und bei der dritten betrettung nebst vorstehenden waldszins auch mit einziehung seines alpen- oder triebsrechts abzustrafen1802 Kropatschek,KKGes. XVI 537 Faksimile
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die standes-regierungen sind eingeladen, diese triebrechte möglichst zu beschleunigen und unkostspielig einzurichten1804 HdbSchweizStaatsR. 162 Faksimile