Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Trauermonat
Trauermonat, m.
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da aber kein testament fuͤrhanden, so sollen der kinder mutter ... nach verfließung des trauer-monats im sitzenden rath erscheinen16. Jh. Heinemann,StatRErfurt 159 Faksimile
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daß unter waͤrendem trauer-monat ... den muͤndlinnen zu schaden und nachtheil nichts daraus veruntreuet [werde]1652 GothaLO. Anh. 203 Faksimile
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es kann daher zur ferneren ehe geschritten werden, ohne daß die heirathenden ein trauerjahr oder gewisse trauermonate zu beobachten haben1789 Thomas,FuldPrR. II 19 Faksimile