Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Traubendieb
Traubendieb, m.
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derjenige, so trauben und piren gestolen, ist auf dem markt herumb zu firen und selbigem ein zettel vornen auf die brust zu heften: ... "das ist der trauben und pirn dieb"1636 Schindler,VerbrFreib. 130
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straf deren trauben-dieb so zum drittenmahl sich betretten lassen: ... mit gemessener stockhaus-straf belegen1773 KölnErzstiftSamml. II 391