Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Trassat
Trassat, m.
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provision ... heist ... so viel, als diejenige satisfaction, die der trassat von dem trassirer, der zu bezahlen habenden tratte wegen, haben soll1742 Siegel,CJCamb. I 15 Faksimile
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trassat ... ist die hauptperson eines fremd trassirten wechselbriefs, an welchen der aussteller oder trassant denselben, damit er ihn acceptiren und zahlen möge, gerichtet hat; oder derjenige, auf welchen der wechselbrief gezogen, gestellet ist, oder der ihn bezahlen soll, sonst wird er auch genannt der geldausgeberP.C. Scherer, Hdb. d. Wechselrechts III (Frankfurt 1801) 45
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trassat (acceptant): derjenige, auf welchen eine tratte ausgestellt ist, der den wechsel acceptiren soll, und wenn er ihn acceptirt hat, nach wechselstrenge bezahlen muß1804 Hevelke,JurWB. II 301