Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Translokation
Translokation, f.
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daß noch vor außgang dieses crayß-tages die translocation von der graͤfl. auff die weltliche fuͤrsten-banck werckstellig gemachet werden moͤchteDiarEurop. 35 (1677) App. I 43
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von der remotion eines beambten differiret die translocation oder umsetzung, da ein bedienter von einem amt zum andern promoviret wird, welches seinem ehrlichen nahmen keines weege nachtheilig1705 KlugeBeamte I² 14 Faksimile
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weillen wegen translocation oder abenderung des sizes eines pfarr herren von N. gehen S. von hochem orth weder befehl noch gewalt, ... last mann es ... wie es sich befindet1715 ThurgauRQ. I 4 S. 1865
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behaͤlt sich fuͤrstl. consistorium ratione dieser [translocationsgebuͤhren] ausdruͤcklich bevor, bey dergleichen translocationen erst zu judiciren, ob der translocandus die erstern bestellungsgebuͤhren ganz, zum theil oder gar nicht zu tragen schuldig seyn solle1769 AltenburgSamml. II 3