Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Transitware
Transitware, f.
für den Transit bestimmte Ware; unterliegt besonderen Zollbestimmungen
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wer sich ... unterstehen wurde, einige papier- und buͤcher-sorten heimlicher weise ... oder da es transito-waar ... ohne anmeldung in das land zubringen ... die sollen ... an leib und gut [gestraffet werden]1695 CAustr. I 118 Faksimile
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der inspector [soll] alle 14 tag ... von allen durchferggenden transitwaaren den schrifftlichen bericht einsenden, mit vermeldung des nahmens der säumern oder trägern1764 InterlakenR. 644 Faksimile
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die uͤber die graͤnze gegangenen und im zoll verguͤteten transitwaaren heimlich wieder hereinzufuͤhren, ... [soll] nach kriminalrechten angesehen und gerichtet werden1785 HdbchÖstGes. III² 389
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wer etwas für transito-waare fälschlich angiebt1794 QHambSchiffahrt 651