Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Transitware
Transitware, f. auch Transito- für den Transit bestimmte Ware; unterliegt besonderen Zollbestimmungen wer sich ... unterstehen wurde, einige papier- und buͤcher-sorten heimlicher weise ... oder da es transito-waar ... ohne anmeldung in das land zubringen ... die sollen ... an leib und gut [gestraffet werden] 1695 CAustr. I 118 Faksimile der inspector [soll] alle 14 tag ... von allen durchferggenden transitwaaren den schrifftlichen bericht einsenden, mit vermeldung des nahmens der säumern oder trägern 1764 InterlakenR. 644 Faksimile die uͤber die graͤnze gegangenen und im zoll verguͤteten trans…