Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Transfixbrief
Transfixbrief, m. einer (Vertrags-)Urkunde beigefügte Urkunde, die mit ihr mittels einer durch beide Dokumente durchgestochene, -gezogene und versiegelte Schnur verbunden ist; sie enthält Nebenabreden oder dient der Bekräftigung der Vereinbarung durch die getreue Wiedergabe eines einschlägig relevanten, älteren rechtlichen Dokuments bdv.: Transfix vgl. Beibrief, Nebenbrief die wyr ... kißen solen zu scheffene, die solen unß gelofen ... zu allen den punten, die dieß briff inne hat ... ind solen sich deß unß ind mitt uns verbinden mit oren transfix briffen, die sie durch dießen bryff stegen sole…