Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Traktation
Traktation, f.
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damit nun solche abgesonderte tractationes verglichen, in ein einhellig bedencken gestelt, auch der key. may. vorbracht, so sein die relationes auß einem raht in den andern geordnet1577 RTTraktat(Rauch) 84 Faksimile
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in aller tractation dozumal do kammen der bischof und graf C.v.L. mit reden an ainandern1558/66 ZimmernChr.² III 422
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[die zuopotten schwerend] inzezüchen ... ohne ufschub und tractation mit denen schuldneren, dem gleübiger hinderrucks und unwüssend1614 AbhSchweizR. XVI 122
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soll keinem studioso zugelassen sein, ab der tractation wider seinen fürgesetzten zu klagen1655 Haag,SchulBern 75
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welcher ... die hochzeit gäst selbsten speißen will, dem soll eß zwar ohnverwehrt seyn, aber darbey so vil die tractation anbelangt, obstehendes gesaz von denen heurath- und dergleichen mählern ... observirt werden1673/97 Wüst,Policey I 172