Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Traktationtag
Traktationtag, m.
-
dieweil man die von beiden theilen producirte siegel und andere documenta uff angeregten W. gerichtet nicht hat koͤnnen auf diesen tractation-tag fuͤgl. nach nothdurft verlesen1586 HadelnPriv. 107 Faksimile
-
alle die zins von hingeliehenen und aus dem peculio wissentlich herrührenden capitalien, so vom jahre 1617 bis uff den tractationstag und vergleichung fellig werden, [sollen] dem stift verbleiben1628 F.X.v. Wegele, Gesch. d. Univ. Würzburg II (ebd. 1882) 264