Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Totengerade
Totengerade, f.
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gerichts-voigte berichtet, daß M.Z. frau mit tode abgegangen und keine tochter hinterlassen, aber die an dem gericht verfallene todten-gerade ... nicht abfolgen lassen wolle1683 Kosmann,StettinStatR. 156