Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Todfallanleite
Todfallanleite, f.
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es soll von allen uebergaben ... dem urbarsbrauch nach die gebuͤhrende todfalls-anlait, und was dazu gehoͤrig, ohne unterschied wirklich eingefordert werden1693 Zauner,SalzbG. I 262
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weilen dann ... allein der testamentarische erb in disem [erbrechts-gut] succediret, einfolglich ist er auch die todtfalls-anlait zubezahlen schuldig1721 Bluemblacher 96 Faksimile
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daß man ein todesfall-anlait heisse, wann die veraͤnderung durch einen todesfall geschiehet; wann aber die veraͤnderung durch andere contracten unter den lebendigen geschiehet, heißt man es insgemein eine anlait1761 Guggenberger,Form.³ 119
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warum man bey ableibung denenjenigen austrags-personen, welche ihr gut uͤbergeben haben, ein todtsfall-anlait erfordert, und bey dem todfall der einverleibschafts-austrags-leute nicht1761 Guggenberger,Form.³ 120