Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Todfallanleite
Todfallanleite, f. im Erbfall fällige Handänderungsgebühr, Anleit (I 2 a) bdv.: Todfall (I) es soll von allen uebergaben ... dem urbarsbrauch nach die gebuͤhrende todfalls-anlait, und was dazu gehoͤrig, ohne unterschied wirklich eingefordert werden 1693 Zauner,SalzbG. I 262 weilen dann ... allein der testamentarische erb in disem [erbrechts-gut] succediret, einfolglich ist er auch die todtfalls-anlait zubezahlen schuldig 1721 Bluemblacher 96 Faksimile daß man ein todesfall-anlait heisse, wann die veraͤnderung durch einen todesfall geschiehet; wann aber die veraͤnderung durch andere contracten …