Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Todesgedanke
Todesgedanke, m.
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da der sager seine eroͤffnung vnd denuntiation wider zurug rueffete, ... daß dergleichen zuruggruffung nichts giltig seye, in deme sie mehristen auß verruckten vnd mit todts-gedancken angefuͤllten kopf herruͤhret1696 Frölichsburg,Nemesis II 38