Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tochterkirche
Tochterkirche, f.
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das er nicht bisschoff zu Jerusalem sey in der mutterkirchen, sondern seine kirche zu Rom sey eine tochterkirche1539 LutherGesAusg. I 50 S. 577
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ein zu einer tochter-kirche gehoͤriger pfarr-bezirk heißt die tochter-pfarre zum unterschiede von der mutter-pfarre1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 130 Faksimile
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wenn in einer parochie außer der haupt- und ursprünglichen pfarrkirche mehrere nebenkirchen ... errichtet worden: so werden dieselben tochterkirchen genannt1794 PreußALR. II 11 § 245