Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Testation
Testation, f.
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alle die, so in deß testatoris gewaltt vnnd an seinem brote sein, die können nit zeugen, vnnd werden bey der testation nicht gelidten1628 Apel,Collect. 105
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weiters wollen auch nicht zur testation gelassen werden die offenbare wucherer, wo sie nicht der zinßen halben satisfaction gegeben oder deßwegen genugsame caution ausgestellet haben1715 KlugeBeamte III 1 S. 511
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so mag er solch sein testament ... unverpetschiert verbelieben lassen, wann er sich nur in gegenwart der testaments-zeugen, das ist fuͤr frommen leuten, die auf sein begehren zur testation gesandt worden, ... zu solchen testament muͤndlich bekennetBöhmStR. 1720 S. 107
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daß bey der testation allemal ein notarius immatriculatus seyn soll1665 Hörnigk,StellaNotar.³ I 170