Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Testamentsfertiger
Testamentsfertiger, m. jmd., der im Auftrag eines Erblassers ein Testament (I) aufsetzt bdv.: Testamentsschreiber, Testamentsverfasser (II) da aber der testierer weder schreiben noch lesen kan, auch kein aigne fertigung hat, so ist nit genueg, daß er die betzettel durch andere fertigen und unterschreiben laße und dem testamentfertiger oder zeügen solche sambt dem testament durch ein andere person zueschicke, sondern sol es ihme neben zwaien ehrlichen bidersmännern selbst zuetragen 1608 OÖLTfl. IV 12 § 3 da nun solcher gestalt wider einen zeugen oder testaments-fertiger excipiert wolte werden, …