Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
testamentarisch
testamentarisch, adj., adv.
-
kein vormunder, er sey gleich testamentarisch oder sonsten verordnet, [kan sich] der verwaltung vnterfangen, es seye ihme dann ... anbefohlen worden1668 Blumblacher,Vormundsch. 45
-
wann er ipso jure fuͤr einen testamentarischen curatorn gelten thete1668 Blumblacher,Vormundsch. 232
-
wann von dergleichen pfründnern nächste anverwandte bis auf geschwisterte und deren kinder inclusive nachgelassen werden und keine testamentarische disposition vorhanden ist, [sollte] diesen die helfte, die andere helfte sotaner erbschaften aber dem hospital überlassen [werden]1744 Ansbach/QNPrivatR. II 2 S. 301
-
der erbzinsmann [kann] das gut ... sowohl auf seine intestats- als testamentarische erben bringen1780 Gabcke,DorfBauernR. 89 Faksimile
-
dem erb-abzug ist jede testamentarische und intestat-erbschaft ... unterworfen1815 WirtRealIndex I 7 Faksimile