Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Territorialobrigkeit
Territorialobrigkeit, Territorialoberkeit, f.
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daß die cloͤster ihren fuͤrsten oder sonst reichs-prælaten-stand ohne territorial-oberkeit ... erhalten, ... die sind aber nichts desto weniger dem inhaber deß fleckens M. als der territorial-obrigkeit vnterthan, gelobt vnd geschworen1643 Heider,Lindau 56 Faksimile
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weilen dasselbe [Dorf] ein der territorial obrigkeit wissentlich angehoͤriges lehn ist1653 Londorp VII 133
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wie der kayser in seinen concessionen die kayserliche macht und reservata vorbehalt, also verbleibet auch bey denen staͤnden des reichs die territorial-obrigkeit in allen concessionen1705 KlugeBeamte I² 225 Faksimile