Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Territorialobrigkeit
Territorialobrigkeit, Territorialoberkeit, f. wie Territorialhoheit daß die cloͤster ihren fuͤrsten oder sonst reichs-prælaten-stand ohne territorial-oberkeit ... erhalten, ... die sind aber nichts desto weniger dem inhaber deß fleckens M. als der territorial-obrigkeit vnterthan, gelobt vnd geschworen 1643 Heider,Lindau 56 Faksimile weilen dasselbe [Dorf] ein der territorial obrigkeit wissentlich angehoͤriges lehn ist 1653 Londorp VII 133 wie der kayser in seinen concessionen die kayserliche macht und reservata vorbehalt, also verbleibet auch bey denen staͤnden des reichs die territorial-obrig…