Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Terminbuch
Terminbuch, n.
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reus beruft sich auf die canzelley protocolla, processacten und gehaltene terminbuͤcher von anno 1618 bis 1648; dieselbe werden ausweisen, daß tag vor tag ... die parteyen uf der canzelley gehoͤrt [worden]1678 Stieler,Advokat II 1 S. 63
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der gerichtsverwalter soll die ausgefertigten citationes, nebst bemerkung der zeit und stunde, saͤmmtlich in ein zu dem ende verfertigtes termin-buch, welches er allezeit zu rathhause bringen muß, ... verzeichnen1764 BrschwWolfenbPromt. III 207
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so ist zur vorbeugung der ... collision, wenn dieselben abvocaten bey beyden terminen concurriren muͤssen, ein termin-buch uͤber alle und jegliche commissions-termine angeordnet und eingerichtet1765 NCCPruss. III 1081 Faksimile
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in das termins- und sentenzien-buch ... welches jeden gerichts-tag dem justitz-buͤrgermeister vorzulegen ist, muß der secretarius ... die ... auf jeden tag angesetzte termine, wie auch ... die an solchem tage zu publicirende rotulos und testamente [eintragen]1773 NCCPruss. V 2 Sp. 1296 Faksimile
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[staͤdte sind berechtiget] stadtarchive zu halten, und zu dem ende ... distributions-, termins-, sentenzien- und ... untergangsbuͤcher ... zu besitzen1785 Fischer,KamPolR. I 595 Faksimile