Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Terminbuch
Terminbuch, n. Amts- oder Gerichtsbuch zur Verzeichnung von Terminen (II) reus beruft sich auf die canzelley protocolla, processacten und gehaltene terminbuͤcher von anno 1618 bis 1648; dieselbe werden ausweisen, daß tag vor tag ... die parteyen uf der canzelley gehoͤrt [worden] 1678 Stieler,Advokat II 1 S. 63 der gerichtsverwalter soll die ausgefertigten citationes, nebst bemerkung der zeit und stunde, saͤmmtlich in ein zu dem ende verfertigtes termin-buch, welches er allezeit zu rathhause bringen muß, ... verzeichnen 1764 BrschwWolfenbPromt. III 207 so ist zur vorbeugung der ... collision, w…