Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tentierung
Tentierung, f.
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wann auff eine angemeldete appellation das kaͤyserliche stadt-gericht ... wegen tentirung eines vergleichs eine peremptorische tag-satzung, salva appellatione, zugeben veranlasset1681 CAustr. I 51 Faksimile
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[abends mus der zucht-meister] sorgfaͤltig acht haben, daß keiner der zuͤchtlinge sich in der stube verberge, ... und dadurch zu tentierung eines ausbruchs gelegenheit gegeben werde1732 BrschwLO. II 738 Faksimile