Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Tentierung
Tentierung, f. Versuch bdv.: Tentation vgl. tentieren (I) wann auff eine angemeldete appellation das kaͤyserliche stadt-gericht ... wegen tentirung eines vergleichs eine peremptorische tag-satzung, salva appellatione, zugeben veranlasset 1681 CAustr. I 51 Faksimile [abends mus der zucht-meister] sorgfaͤltig acht haben, daß keiner der zuͤchtlinge sich in der stube verberge, ... und dadurch zu tentierung eines ausbruchs gelegenheit gegeben werde 1732 BrschwLO. II 738 Faksimile