Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Temporalien
Temporalien , die mit einem Kirchenamte ständig verbundenen Einkünfte desselben, das beneficium im engern Sinne. — T. sperre , die staatspolizeiliche Maßregel, einem Kirchenbeamten deßwegen, weil er eine mit seinen geistlich en Amtspflichten unvereinbarliche Verordnung des Staates nicht befolgt, sein Pfründeeinkommen mit Beschlag zu belegen und vorzuenthalten. Temporär , einstweilig; temporell , zeitlich, weltlich, vorübergehend; temporisiren , hinhalten, zögern, sich nach den Umständen richten.